Astrologie in den Anfangsjahren der Republik
von Dr. Christoph Schubert-Weller
(Auszüge aus seinem Referat auf dem Kongress „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“, Würzburg, 6. – 8. Oktober 2017, 1. Teil)
Dr. Christoph Schubert-Weller während seines Vortrages, Würzburg im Oktober 2017
[….]Die Frühgeschichte des DAV, das ist die Zeit des ersten Saturnumlaufs, eine Zeit der Mühsal und der Entbehrungen.
Wir stellen uns die aus Krieg und Verfolgung übrig gebliebenen älteren Herren vor, durchweg traumatisiert, mehr schlecht als recht zuhause in einem zerrissenen und zerstörten Land.
Was ist die Arbeit eines Astrologen-Verbandes in einer düsteren Nachkriegszeit, nach einer Diktatur, die die Astrologen verfolgt und umgebracht hat, oder doch zumindest mundtot gemacht hat, in einer Zeit, in der immer noch mit Polizeiverordnungen und der Anwendung des sogenannten „Gaukelei-Paragraphen“ Astrologen an der Ausübung ihres Berufs gehindert wurden?
Der DAV grenzt sich scharf ab gegen „Scharlatanerie“, gegen reine Sonnenstands-Astrologie. Das gilt auch für die eigenen Mitglieder – wer bei fragwürdigen Prognosen auf dem Niveau der Tierkreiszeichen erwischt wird, muss mit Ausschluss aus dem DAV rechnen.
Unermüdlich wiederholen die damaligen DAV-Rundbriefe, was im Zentrum der Arbeit stehen soll: Am 29. Mai 1954 heißt es im „Rundbrief 43“: „Die Hauptaufgabe des DAV besteht nach wie vor in der Durchführung von schriftlichen und mündlichen Prüfungen auf astrologisches Wissen und Können. Wir bitten unsere Gastmitglieder, diesem Gedanken Rechnung tragen zu wollen und sich im Laufe der Zeit für die Prüfung vorzubereiten.“ – In diesem Zusammenhang ein Blick auf die Statistik: Am 15. November 1950 zählt der DAV genau 100 Mitglieder, davon 58 mit Verbandsprüfung, ein außerordentlich hoher Anteil geprüfter Astrologen! Von den 100 Mitgliedern sind übrigens 18 Frauen. Aus der Sicht der Astrologie sind die 50er-Jahre geprägt vom akademischen und öffentlichen Streit um die Astrologie. Auf der einen Seite stehen die Astrologen selbst, deren Ehrlichkeit und Reputation immer wieder in Frage gestellt wird. Auf einer anderen Seite stehen Magazine der Regenbogenpresse, die zwischen Kritikern und den Astrologen vermitteln wollen. Astrologen werden eingeladen, den Beweis für die Triftigkeit ihrer Behauptungen anzutreten. In die 50er Jahre datiert auch die groß angelegte Untersuchung zur Astrologie des „Instituts für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene“ von Prof. Dr. Hans Bender in Freiburg/Breisgau. Und schließlich gibt es den Staat, dessen Behörden in fragwürdiger Tradition des Dritten Reiches nach wie vor scharf gegen Astrologen vorgehen.
1951 war die antiastrologische Kampfschrift von Dr. Ludwig Reiners erschienen, „Steht es in den Sternen?“1 In einem Schreiben an Dr. Reiners vom 5. August 1952 hatte Hans Bender dessen Veröffentlichung als eine „geistreiche Abfuhr“ bezeichnet und hatte erklärt, „dass die Astrologie in der Form abergläubischen Missbrauchs eine solche geistreiche Abfuhr verdiene.“ Hans Bender hatte aber Ludwig Reiners gegenüber auch erwähnt, dass „einige wenige Astrologen anscheinend mehr leisten“ und dass er, Hans Bender, diese Leistungen weiter untersuchen werde.
Ludwig Reiners hatte die ihm attestierte „geistreiche Abfuhr“ als Lob für seine Totalkritik an der gesamten Astrologie verstanden und hielt nun Bender faktisch vor, sich ein Hintertürchen offen zu lassen. Bender freilich mochte sich nicht vorschreiben lassen, wie und mit welchen Worten und mit welcher Reichweite er die Astrologie zu be- und zu verurteilen habe, abgesehen davon, dass er zum Thema Astrologie seit 1951 Forschungsarbeiten aufgenommen hatte und sich hier unter anderem der Mitarbeit von Thomas Ring und Walter Böer versichert hatte.
Reiners, der in seiner Schrift nicht den Eindruck macht, vom fundamentalen Kategorienwechsel zwischen Astronomie und Astrophysik einerseits und der Astrologie andererseits irgendetwas begriffen zu haben, sah in einer wissenschaftlichen Erforschung der Astrologie lediglich die Aufwertung eines Aberglaubens.
Freilich war Reiners zugleich ein Scharfmacher: „In allen Staaten der Welt werden Betrüger bestraft. Nun sind zweifellos die meisten Astrologen keine Betrüger im Sinne des Strafgesetzbuches, denn sie glauben selbst an ihre Theorien. Aber der objektive Erfolg ihres Handelns ist der gleiche: Sie veranlassen die Menschen, ihr Geld für wertlose, ja schädliche Gegenleistungen herzugeben. … Damit ist ein Zustand erreicht, bei dem es nicht mehr in der Macht des einzelnen steht, der Forderung seines Gewissens zu genügen. Es ist der Staat, der dann Recht und Vernunft durchsetzen muss. Heute könnte er diesen Aberglauben noch durch Justiz, Presse und Rundfunk und vor allem durch die Schule auf ein unschädliches Maß zurückführen. Aber jeder Massenwahn trägt in sich die Tendenz zu ständigen Wachstum. Auch der astrologische Aberglaube kann eines Tages einen Umfang annehmen, bei dem es Staat, Kirche und Wissenschaft leid tun könnte, ihm nicht rechtzeitig entgegengetreten zu sein.“2 – Recht und Vernunft, das ist eine verräterische Allianz. Es soll dann die „Vernunft“ sein, die die Anwendung von „Recht“ legitimiert. Welcherlei Recht – das kann man sich dann aussuchen. Berufsverbot, Schutzhaft, Vernichtung der Existenz usw. Und es sollte der Staat sein, der über die Triftigkeit eines Wissensgebietes zu urteilen hatte.
Die Astrologen, die seit wenigen Jahren der nationalsozialistischen Verfolgung entkommen waren, sahen sich erneut eingekesselt. Auf der einen Seite der Scharfmacher Reiners, der im Namen der Vernunft nach dem Staat rief, auf der anderen Seite die Polizeiverordnungen der Länder, die den Astrologen das Leben immerhin doch spürbar schwerer machten.
In dieser Lage setzte der DAV große Hoffnungen auf die Untersuchungen von Prof. Hans Bender. Dessen Standpunkt war recht eindeutig – ihm ging es darum, „das prinzipielle und soziale Problem der Astrologie durch Tatsachenforschung anzugehen.“3 Hans Bender war freilich nicht nur wissenschaftlicher Forscher: „Seit April 1948 bin ich als Sachverständiger für die Berufsausübung von Astrologen in Südbaden tätig. Die hier getroffene vorläufige Regelung hat es ermöglicht, scharlatanmäßig arbeitende oder unzureichende Astrologen auszuschalten. Ich habe damit ein Bestreben unterstützt, das auch die astrologischen Fachvereinigungen verfolgen. Von dieser Basis aus war es möglich geworden, eine wissenschaftliche Untersuchung unparteiischer Art des Fragenkomplexes „Astrologie“ bei der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer anzuregen und das Bundesjustizministerium dafür zu interessieren. Zugleich war es möglich geworden, Gremien der deutschen Wissenschaft von der Notwendigkeit zu überzeugen, das Gebiet der Astrologie zu untersuchen und die bisher ablehnende oder indifferente Haltung durch Tatsachenforschung zu überwinden.“4
Bender hatte ein einfaches Testdesign entworfen: In einer Fünfer-Gruppe von anonymisierten Lebensläufen und Kosmogrammen galt es, die Kosmogramme und Lebensläufe korrekt einander zuzuordnen. Dieses Design war in verschiedenen Ab-wandlungen auch noch in den Achtziger Jahren gängig, wenn es um die kritische Überprüfung astrologischen Könnens ging.5 Wer bei solchen Tests als Astrologe mitgemacht hat, weiß, wie schwierig solche Zuordnungen sein können. Denn der Astrologe deutet im Horoskop nicht einfach „Tatsachen“, sondern Möglichkeiten. Diese sind nicht beliebig; aber sie sind nicht empirisch nachweisbar. Praktische astrologische Arbeit ist oft genug ein Abwägen und Zuordnen einzelner Deutungsbausteine zu einem wahrscheinlichen Charakterbild, aber sie erschöpft sich nicht in einer Art spirituellen Puzzles oder Memory. Bender freilich wollte „Tatsachenforschung“. Seine groß angelegte Untersuchung in den Fünfziger Jahren ging ebenfalls negativ für die Astrologie aus.6
Teilhabe statt Ausgrenzung
Die Sechziger Jahre in Deutschland sind ein Beispiel für einen allmählichen liberalen Strukturwandel der Öffentlichkeit. Es ist ein Jahrzehnt, zu dessen Start das „Wirt-schaftswunder“ zu einem öffentlichen Begriff geworden ist, in dessen Mitte die Befreiung der Sexualität durch die Einführung der Pille liegt und an dessen Ende mit der „Studentenbewegung“ eine Reihe gesellschaftlicher Gruppen verstärkte politische Teilhabe fordert. Der Bürger wird mündig und selbstbewusst. „Wer hätte gedacht, dass es uns mal so gut geht“, sagte mein Vater mal in einem Nebensatz irgendwann in der zweiten Hälfte der Sechziger. Die Fünfziger hingegen, die Kernzeit der Adenauer-Ära, waren noch mühsam, miefig, piefig.
Haben Astrologen sich je darüber Gedanken gemacht? Sie profitieren ebenfalls vom Liberalismus der Sechziger. Man lässt sie gewähren, man interessiert sich gelegentlich für sie, und es gibt seit dem 4. November 1965 ein komfortables Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Astrologen nicht von vornherein mit einem Berufsverbot belegt werden dürfen:
Nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht Bremen am 5.10.1962. in der gleichen Sache u. a. entschieden hatte, dass „ein Verbot des entgeltlichen Wahrsagens dem Grundgesetz widerspricht“ und „dass die berufliche Ausübung der Astrologie nicht verboten werden kann“, heißt es in dem Berliner Urteil u. a.: „Die entgeltliche Betätigung als Astrologe ist ein Beruf im Sinne des Artikels 12, Abs. 1 GG.“
Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hatte nach dem erwähnten Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Oktober 1962 am 15. Februar 1964 noch ein „Astrologieverbot“ ausgesprochen. Das kam dem Versuch gleich, die Zahnpasta nochmal in die Tube zurückzudrücken. Der Versuch scheiterte. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf diesen erneuten massiven Eingriff in die Freiheit der Berufswahl. In dem Urteil hieß es: „Die Astrologie hat zahlreiche gläubige Anhänger. Viele Menschen lehnen sie grundsätzlich oder nur deshalb ab, weil sie ihre Methoden für untauglich halten. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung dagegen steht ihr aufgeschlossen oder wenigstens nicht von vornherein negativ gegenüber. Diese Meinungsverschiedenheiten über den Wert der Astrologie rechtfertigen es nicht, dass Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der Erwerbstätigkeit auf diesem Gebiet die Eigenschaft als Beruf aberkennen. Auch heute interessieren sich weite Kreise der Bevölkerung für die Sterndeutung. Die landesrechtliche Bestimmung, wonach die Wahl und Ausübung dieses Berufes jedermann verboten ist, widerspricht dem Grundgesetz.“7
(Fortsetzung folgt)
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1) Dr. Ludwig Reiners: Steht es in den Sternen? Eine wissenschaftliche Untersuchung über Wahrheit und Irrtum der Astrologie. München 1951.
2) Ebda., S. 187 f.
3) Hans Bender in einem Schreiben an den DAV-Vorsitzenden J. Aumann vom 27.11. 1952.
4) Hans Bender in einem Schreiben an den DAV-Vorsitzenden J. Aumann vom 02.07. 1952.
5) Vgl. z.B. Shawn Carlson in der Zeitschrift Nature vom 5. Dezember 1985 mit einem ähnlichen Design. Der Test von Shawn Carlson ging für die teilnehmenden Astrologen negativ aus. Vgl. insgesamt https://en.wikipedia.org/wiki/Shawn_Carlson – Zugriff 11.09.2017
6) Vgl. den Überblick in: Peter Niehenke: Kritische Astrologie. Zur erkenntnistheoretischen und empirisch-psychologischen Prüfung ihres Anspruchs. Freiburg im Breisgau 1987, S. 131 ff.
7) Zit. nach einem DAV-Rundschreiben Dezember 1965.