Astrosophie – Gestirnkunde
Juristisch geklärt: Astrosophie ist als Begriff allgemein zu verwenden und nicht geschützt
Der Begriff „Astrosophie“ ist zwar nicht weit verbreitet, wird aber seit Jahrhunderten in Abgrenzung zu Astrologie und Astronomie benutzt.
Die älteste belegte Quelle stammt aus dem Jahr 1687: die „Universa Astrosophia Naturalis“ von Antonius Franciscus de Bonatti. Seine Verwendung ist aber noch deutlich älter. Und bis ins 20. Jahrhundert hinein finden sich dafür zahlreiche Quellen.
Umso befremdlicher war es, dass Randolf Schaefer versucht hat, diesen Begriff über das Deutschen Patentamt allein für seine Arbeit juristisch zu schützen und all diejenigen mit Klagen zu überziehen, die ihn benutzten.
Diese Rechtsunsicherheit hat nun ein Ende gefunden. Das Landgericht Frankenthal hat am 11. August 2020 entschieden, dass der Begriff Astrosophie als Oberbegriff für Gestirnkunde von Dritten verwendet werden darf. (Aktenzeichen A O 213/19).
In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass der Begriff seit mehr als hundert Jahren in diversen Büchern und Publikationen publiziert wurde. Der Patentinhaber kann eine Verwendung durch andere Personen, die diese Art der Gestirnkunde ausüben, nicht unterbinden, da bereits vor ihm zahlreiche Personen den Begriff verwendet und veröffentlicht haben, heißt es in dem Urteil.