KONGRESS AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum DAV-Kongress

Stand 22.01.2024

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kongressteilnehmer/innen (auch Referent/innen), die sich für den DAV-Kongress anmelden.

Kongressanmeldung

Durch die Anmeldung zum DAV-Kongress wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in oder Referent/in einerseits und dem Veranstalter Deutscher Astrologen-Verband e.V. (DAV) andererseits begründet. Die Geschäftsstelle des DAV befindet sich in Rüschenkamp 12, 59558 Lippstadt. Der Verband wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dr. Wolfgang Steven.

Kongressanmeldungen werden ab Anfang März entgegengenommen.

Nach der Anmeldung erfolgt eine Anmeldebestätigung per E-Mail und kurz darauf die Rechnungsstellung per E-Mail. Mit der Anmeldebetätigung ist die Anmeldung verbindlich. Nach Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr ist der/die Teilnehmer/in zur Teilnahme am Kongressprogramm berechtigt.

Eine Kongressanmeldung vor Ort ist möglich. Eine nur tageweise Anmeldung ist möglich.

Teilnahmegebühren (Kongresskarte)

Die Teilnahmegebühren sind auf der DAV-Homepage und im Programmflyer einzusehen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Zugang zu den Vorträgen, Workshops und dem Rahmenprogramm.

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die dort ausgewiesene Bankverbindung zu begleichen.
Grundsätzlich gehen die Bank- oder Kreditkartengebühren zu Lasten der Teilnehmer*innen.

Stornierung/Umbuchung/Bearbeitungsgebühren

Eine Stornierung der Kongressanmeldung hat schriftlich per Brief oder per E‐Mail zu erfolgen. Bei Stornierung der Anmeldung fällt grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € an. Bei Stornierung bis zum 30. Juni des aktuellen Kongressjahres bekommt der/die Teilnehmer/in die volle Teilnahmegebühr, abzüglich der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Bei Stornierung der Teilnahme nach dem 30. Juni des aktuellen Kongressjahres ist keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr mehr möglich.
Teilnahmegebühren werden auch bei Nichtteilnahme fällig und werden im Bedarfsfall auch nach Ende der Veranstaltung eingefordert. Eine Rückerstattung erfolgt ebenfalls nicht bei Nichterscheinen, Krankheit, vorzeitiger Abreise, etc.
Die Anmeldung ist jedoch jederzeit auf eine andere Person übertragbar. Die Bearbeitungsgebühr dafür beträgt 15 €.

Übernachtung und Stornierung der Übernachtung

Für Kongressteilnehmer/innen kann eine Hotelbuchung Hotel Sonnenhügel, Bad Kissingen (Kongressort) nur über den Veranstalter (DAV Geschäftsstelle) im Rahmen der Kongressanmeldung erfolgen. Da die Zimmerkontingente begrenzt sind ist eine frühzeitige Buchung der Hotelzimmer dringend angeraten.

Eine Stornierung der Zimmerbuchung ist kostenlos möglich bis zum 30. Juni des aktuellen Kongressjahres.

Bei Stornierungen nach dem 30. Juni des aktuellen Kongressjahres werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 % der Zimmerbuchung erhoben. Bei Stornierungen nach dem 01. September des aktuellen Kongressjahres, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.

Tagungsunterlagen

Die angemeldeten Teilnehmer/innen erhalten ihre Tagungsunterlagen nach ihrer Ankunft am DAV Info‐Stand. Die Namensschilder sind von allen Kongressteilnehmenden während der Veranstaltung zu jeder Zeit sichtbar zu tragen. Ohne Namensschild kann kein Zutritt zur Veranstaltung, zu den Vorträgen oder zu den Workshops gewährt werden.

Buchung von Vorträgen und Workshops

Alle Kongressteilnehmer/innen sind grundsätzlich berechtigt jeden Vortrag und/oder Workshop zu besuchen. Die Workshops sind vorab buchbar, die Buchungen sind optional. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem konkreten Workshop oder auf Reduzierung der Teilnahmegebühren ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Kongressprogramm vorzunehmen.

Urheberrecht, Bildaufnahmen

Die Kongressteilnehmer/innen erkennen das Urheberrecht des Veranstalters und/oder der Referierenden an den Unterlagen an. Die Unterlagen dürfen nur durch die Kongressteilnehmenden persönlich genutzt und nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Veranstalters und dem/der Referenten/in ganz oder in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Tonband‐, Videoaufnahmen und Fotografien während des Kongresses durch die Teilnehmenden sind grundsätzlich nicht gestattet.

Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. ‐ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände und für die Inhalte der von den einzelnen Referenten/innen gehaltenen Vorträge oder Workshops, sowie für die entsprechenden Vortragsunterlagen, sowie deren korrekte oder vollständige Veröffentlichung.

Der Veranstalter behält sich vor Kongressteilnehmende (Teilnehmer/innen, sowie Referent/innen), die durch ihr Verhalten das Ansehen des Veranstalters schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist dann ausgeschlossen, wenn die Durchführung der Veranstaltung oder Teilen davon durch unvorhergesehene und außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegende, z.B. politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder durch höhere Gewalt unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des betreffenden Kongressteilnehmenden.

Foto‐ und Filmrechte

Der Veranstalter ist berechtigt, gewerbliche Bild‐ und Videoaufnahmen von, auf und im Zusammenhang mit der Veranstaltung anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und insbesondere zu Marketingzwecken zu nutzen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotografien vom Veranstaltungsgeschehen und von Kongressteilnehmenden angefertigt. Die Aufnahmen werden unter Berücksichtigung des Kunsturhebergesetzes (Recht am eigenen Bild) für kongressbezogene Eigenwerbung des Veranstalters verwendet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der/die Kongressteilnehmende, der/die Referierende sein/ihr Einverständnis zur Aufnahme, Verbreitung und Verwertung des bei der Veranstaltung angefertigten Foto‐ und Filmmaterials in Publikationen zur Veranstaltung und im Internet.

An Aufnahmen an denen ein Recht der Teilnehmenden am eigenen Bild entsteht, räumt der/die Teilnehmer/in dem Veranstalter das unentgeltliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an deren Verwendung ein.

Tonband‐, Videoaufnahmen und Fotografien während der Veranstaltung durch die Teilnehmenden sind grundsätzlich nicht gestattet.

Datenschutz

Für die Durchführung der Veranstaltung werden Teilnehmerdaten durch den Veranstalter verarbeitet und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung verwendet. Eine Übermittlung an Dritte kann zu diesem Zwecke erforderlich werden. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten für den Versand von Informationsmaterialien über weitere ähnliche und für die Teilnehmenden eventuell interessante Veranstaltungen gespeichert und verwendet.

Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung der Daten geschieht gemäß §28 Abs. 1 BDSG ausschließlich für die Zwecke der Teilnehmerregistrierung und Kongressdurchführung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Unabhängig vom Wohnsitz des Kongressteilnehmenden findet auf die Teilnahme an der Veranstaltung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts, sowie der Regelungen des Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Lippstadt.

Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.


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